Die Aufgaben der Staatlichen Schulämter sind festgelegt in Art. 111, Satz 1 BayEUG:
(1) Zur staatlichen Schulaufsicht gehören
- die Planung und Ordnung des Unterrichtswesens,
- die Sicherung der Qualität von Erziehung und Unterricht, insbesondere durch den Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Schulen,
- die Förderung und Beratung der Schulen, auch unter Einbeziehung der staatlichen Schulberatungsstellen,
- die Aufsicht über die inneren und äußeren Schulverhältnisse sowie über die Schulleitung und das pädagogische Personal und
- die Förderung der Zusammenarbeit der Schulen mit den Jugendämtern und den Trägern der freien Jugendhilfe sowie anderen Trägern und Einrichtungen der außerschulischen Erziehung und Bildung bei der Erfüllung ihrer gemeinsamen Aufgaben.
Die Schulaufsichtsbehörden arbeiten schulartübergreifend zusammen.
Daraus ergeben sich für das Staatliche Schulamt Rottal-Inn folgende Schwerpunkte:
- Unterrichtsqualität
- Unterrichtsentwicklung
- Interne und externe Schulentwicklung
- Evaluation
- Personalverwaltung
- Personalentwicklung
- Personalförderung
Systematische Betreuung in Erziehungs- und Unterrichtsfragen
Aus- und Fortbildung von Lehrkräften
Dienstrechtliche und dienstaufsichtliche Aufgaben
Konflikt- und Beschwerdemanagement
Organisations- und Verwaltungsmanagement
Realisierung bildungs- und schulpolitischer Entscheidungen
Schul- und Unterrichtsorganisation
Öffentlichkeitsarbeit
Kooperation mit schulischen und nichtschulischen Partnern
Staatliche Schulämter in Bayern werden gemäß dem Bayerischen Gesetz für das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) gemeinsam von einem Schulaufsichtsbeamten (Fachlicher Leiter) und vom Landrat oder dem Oberbürgermeister (Rechtlicher Leiter) geführt.
Das Staatliche Schulamt im Landkreis Rottal-Inn wird von Herrn Schulamtsdirektor Thomas Knab geleitet.